Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger (Golden VISA) beim Kauf einer Immobilie in Spanien
Im September 2013 ist das neue spanische Gesetz zur Unterstützung von Unternehmensgründern (kurz: Ley de emprendedores) in Kraft getreten. Demnach haben Ausländer aus Nicht-EU-Staaten Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien, wenn sie in Spanien eine Immobilie im Wert von mindestens 500.000 € erwerben.
Diese sogenannte Aufenthaltsgenehmigung für Investoren ist für den Zeitraum von zwei Jahren möglich, sofern alle notwendigen Voraussetzungen gemäss dem Gesetz erfüllt sind. Die Genehmigung kann um weitere fünf Jahre verlängert werden. In dieser Zeit kann der Investor sowie seine Familie ohne Visum innerhalb des Schengener Abkommens reisen.
Für nähere Informationen, Voraussetzungen sowie den Ablauf stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung. Wir sind auf alle Beantragungen und Erledigungen, die im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgenehmigung für Investoren anfallen, spezialisiert und freuen uns auf Ihre Anfrage.